Computerprogramme
Beschwerdekammer bestätigt EPA-Ansatz
Die Große Beschwerdekammer des EPA hat in einer Stellungnahme den Ansatz des EPA in Bezug auf die Patentierbarkeit von Computerprogrammen bestätigt. Die Große Kammer stellte zwar fest, dass eine Divergenz zwischen zwei Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern bestehe und die Entwicklung der Rechtsprechung nicht immer geradlinig verlaufe und frühere Ansätze verworfen oder modifiziert werden könnten. Hier handele es sich jedoch nicht um eine "widersprüchliche Rechtsprechung“, sondern vielmehr lediglich um eine „legitime Rechtsentwicklung“. Weitere Informationen zum Thema gibt es
hier.
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