DPMA: Neue Formblätter
Ab 1. November gelten andere Vordrucke
Ab dem 1. November gelten beim DPMA einige neue Formblätter. Davon betroffen sind der Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), die
Erfinderbenennung (P 2792), der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden
Schutzzertifikats (P 2008), der Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines
ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und der Antrag auf Veröffentlichung der
Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA
110). Neue Vordrucke gelten dann außerdem für den Antrag auf Eintragung eines
Gebrauchsmusters und den Antrag auf Eintragung des Schutzes einer Topografie
eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses. Zur offiziellen Mitteilung
des DPMA und zur Übersicht über alle betroffenen Formulare geht es hier.
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