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DPMA: Neue Formblätter

Ab 1. November gelten andere Vordrucke

Ab dem 1. November gelten beim DPMA einige neue Formblätter. Davon betroffen sind der Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007), die Erfinderbenennung (P 2792), der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2008), der Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (P 2040) und der Antrag auf Veröffentlichung der Übersetzung der Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung (EPA/DPMA 110). Neue Vordrucke gelten dann außerdem für den Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters und den Antrag auf Eintragung des Schutzes einer Topografie eines mikroelektronischen Halbleitererzeugnisses. Zur offiziellen Mitteilung des DPMA und zur Übersicht über alle betroffenen Formulare geht es hier.




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