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EPA-Ausführungsordnung

Änderungen ab 1. April 2010

Um die Qualität der eingehenden Patentanmeldungen zu verbessern und das Erteilungsverfahren zu straffen, wurden vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation wieder einige Änderungen beschlossen. Zu den Änderung gehört, dass der Anmelder künftig die Zahl der unabhängigen Ansprüche schon im Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung begrenzen muss. Die neuen Regeln treten am 1. April 2010 in Kraft. Alle Änderungen zum Nachlesen gibt es hier.



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