Gültig trotz Fristverletzung

BGH-Leitsatzurteil im Nichtigkeitsverfahren

Eine nicht fristgerecht eingereichte deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift ist kein Grund, die Wirkung des europäischen Patents für die BRD als von Anfang an nicht eingetreten zu beurteilen. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Leitsatzentscheidung. Wörtlich heißt es: „Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten, weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.“ Das Urteil zum Nachlesen gibt es hier.


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