Londoner Übereinkommen

Finnland wird neues Mitglied

Finnland hat die Beitrittsurkunde zum Londoner Übereinkommen hinterlegt. Das Übereinkommen wird für Finnland am 1. November 2011 wirksam. Das EPA weist darauf hin, dass für europäische Patente, die am oder nach dem 1. November 2011 mit Wirkung für Finnland erteilt werden, die Notwendigkeit zur Einreichung einer finnischen Übersetzung der europäischen Patentschrift entfällt, wenn das Patent in Englisch erteilt oder eine englische Übersetzung des Patents eingereicht wird. In allen Fällen ist jedoch eine Übersetzung der Patentansprüche in Finnisch einzureichen. Spezielle Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen. Die neuen Regeln finden außerdem keine Anwendung auf Patente, die vor dem 1. November 2011 erteilt und danach in einem Einspruchs-, Beschwerde- oder Beschränkungsverfahren geändert worden sind. Weitere Infos.




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