Londoner Übereinkommen
Finnland wird neues Mitglied
Finnland hat die Beitrittsurkunde zum Londoner Übereinkommen hinterlegt. Das
Übereinkommen wird für Finnland am 1. November 2011 wirksam. Das EPA weist
darauf hin, dass für europäische Patente, die am oder nach dem 1. November
2011 mit Wirkung für Finnland erteilt werden, die Notwendigkeit zur
Einreichung einer finnischen Übersetzung der europäischen Patentschrift
entfällt, wenn das Patent in Englisch erteilt oder eine englische Übersetzung
des Patents eingereicht wird. In allen Fällen ist jedoch eine Übersetzung der
Patentansprüche in Finnisch einzureichen. Spezielle Übergangsregelungen sind
nicht vorgesehen. Die neuen Regeln finden außerdem keine Anwendung auf Patente,
die vor dem 1. November 2011 erteilt und danach in einem Einspruchs-,
Beschwerde- oder Beschränkungsverfahren geändert worden sind. Weitere Infos.
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