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Markenschutz im Internet

Aktuelles BGH-Leitsatzurteil

Der Bundesgerichtshof stellt in einem aktuellen Leitsatzurteil klar, dass ein Unternehmen, das bewusst die Marke eines Dritten dafür einsetzt, potentielle Kunden auf die eigene Homepage zu führen, für die Verwendung dieser geschützten Marke zur Verantwortung gezogen werden kann. Im Urteil heißt es: „Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine  auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.“ Zum Urteil geht es hier.


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