Stellungnahme

Stellungnahme zum Grünbuch der EU-Kommission zur möglichen Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

Ziel eines Schutzes von geografischen Angaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte sollte es nach unserer Auffassung sein, dass bestehende und vor allen Dingen auch derzeit aktuell bestehende und gelebte Traditionen bei bestimmten Produkten unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Ein solcher Schutz dient nach unserer Auffassung dem Verbraucherschutz, weil besondere Wertvorstellungen beim Verbraucher, die mit der Herkunft der Produkte assoziiert werden, insofern geschützt werden, als andere Anbieter aus anderen Regionen sich nicht einfach an derartige Angaben anlehnen können.

Ein Schutz der Verbraucher besteht bei einer geschützten geografischen Angabe aber durchaus auch gegenüber Herstellern, die zwar in der Region ansässig sind und damit formal auch die Herkunft der Produkte aus der Region bewerben können, die sich jedoch nicht an die Traditionen und die damit verbundenen Qualitätsmerkmale der Produkte halten. Gerade solche Hersteller suggerieren mit der (formal zutreffenden) geografischen Angabe eine bestimmte Produktqualität, die dann aber nicht eingehalten wird.

Aus diesem Grund wird es von unserer Seite über die reine geografische Angabe hinaus auch für wesentlich gehalten, dass wertbestimmende Qualitätsstandards definiert und deren Einhaltung auch in geeigneter Weise überwacht wird als Voraussetzung für die Berechtigung, die geografische Angabe benutzen zu dürfen.

Neben dem Verbraucherschutz schafft eine solche Regelung auch Rechtssicherheit für die Hersteller von Produkten, weil nachvollziehbar ist, unter welchen Bedingungen eine bestimmte geografische Angabe benutzt werden darf und unter welchen Bedingungen nicht mehr.

Vollständige Stellungnahme des BDPA zum Grünbuch: Bestmögliche Nutzung des traditionellen Wissens Europas: Mögliche Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse Text von Bedeutung für den EWR /* COM/2014/0469 final */