Prüfungsrichtlinie geändert

EPA: Frist für freiwillige Teilung betroffen

Das Europäische Patentamt informiert über eine Änderung bei den Prüfungs-Richtlinien (A-IV, 1.1.1.2). Betroffen sind die Ereignisse, mit deren Eintritt die Frist für die freiwillige Teilung zu laufen beginnt – eine von der Prüfungsabteilung verschickte Mitteilung nach Regel 161 EPÜ ist demnach ausdrücklich nicht der „erste Bescheid der Prüfungsabteilung“ im Sinne von Regel 36 (1) a) EPÜ. Zur offiziellen Bekanntmachung geht es hier.

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