Software-Patente
IPO erleichtert Anmeldungen
Das britische Patentamt (IPO) hat erneut die Möglichkeit erleichtert, computerimplementierte Erfindungen zu schützen. In einem aktuellen Beschluss des Amtes heißt es, dass einer Software, die einen Computer schneller und zuverlässiger macht, der gewerbliche Rechtsschutz „prinzipiell nicht verwehrt werden kann“. Einen ausführlichen Bericht hierzu gibt es beim Internet-Nachrichtendienst
heise. Den Beschluss des britischen Patentamts im Original zum Nachlesen gibt es
hier.
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