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Softwarepatente erschwert

US-Gericht revidiert früheren Beschluss

Reine Geschäftsmethoden oder Computerprogramme ohne Bezug zu einer Maschine oder Transformationswirkung sind in den USA nicht patentierbar. Dies hat das US-Bundesberufungsgericht in einem Grundsatzurteil jetzt in einer lange erwarteten Entscheidung klargestellt. Damit hat es zugleich einen
eigenen früheren Beschluss, der Softwarepatenten den Weg ebnete,
größtenteils revidiert und setzt damit ihren 2007 mit einer Vorgabe vom Obersten Gerichtshof beschrittenen Weg der Einschränkung von Trivialpatenten ohne technischen Bezug und ohne nachweisbare erfinderische Leistung fort.
Komplett schließt das Urteil die Vergabe von Patenten auf
Geschäftsmethoden und Software allerdings nicht aus. Patentfähige Programme oder Verfahren müssen jedoch entweder auf eine
spezielle Maschine oder einen Apparat bezogen sein oder einen
bestimmten Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache
transformieren. Mehr Infos zum Nachlesen gibt es hier.



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