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Der Verband

 

Wir über uns

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Patentanwältinnen und Patentanwälten. Er wurde 1974 mit dem Ziel gegründet, die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstandes der Patentanwälte zu pflegen und zu fördern. Der Bundesverband ist neben der Patentanwaltskammer die zweite bundesweit organisierte Interessenvertretung des Berufsstandes der Patentanwälte.

Der Bundesverband bietet satzungsgemäß Patentanwälten und Patentanwaltsbewerbern gleichermaßen die Möglichkeit, Mitglied zu sein.

Die Tätigkeiten des Bundesverbands sind vielfältig. Einige Schwerpunkte sind:

  • Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen und internationalen Gesetzgebungsvorhaben sowie Mitwirkung an Anhörungen insbesondere im Bundesministerium der Justiz, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und bei der Europäischen Kommission.
  • Persönlicher Meinungsaustausch und Kontaktpflege mit Abgeordneten und Vertretern der Ministerien, Gerichte und Behörden, wie den deutschen und europäischen Patent- und Markenämtern, sowie von Kammern und Verbänden. Diesem Zweck dient unter anderem der traditionelle Parlamentarische Abend in Berlin.
  • Als Weiterbildungsangebot "Das Seminar". Diese Veranstaltung findet einmal pro Jahr in jeweils wechselnden Städten statt. "Das Seminar" bietet neben fachlicher Fortbildung zu aktuellen, die Patentanwaltschaft betreffenden Themen, auch die Möglichkeit, die jeweilige Gastgeberstadt näher kennenzulernen.
  • Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder, unter anderem als Träger von Gruppenversicherungsverträgen. So können beispielsweise Mitglieder, deren Familienangehörige und Kanzleiangestellte Kranken-, Kapital- und Rentenversicherungen zu bevorzugten Konditionen abschließen.

Organisation

Die Grundlagen für die Tätigkeiten des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte sind in dessen Satzung verankert. Satzungsgemäß bilden die Delegiertenversammlung sowie der Vorstand die Organe des Bundesverbands.

Die Mitglieder des Bundesverbandes sind nach dem Delegiertenprinzip regional organisiert. Jede Region stellt eine Anzahl Delegierter, die abhängt von der Anzahl der jeweils in der Region ansässigen Patentanwältinnen und Patentanwälte. Die Aufteilung der Regionen ist angelehnt an die Aufgliederung Deutschlands in entsprechende Bundesländer. Die Delegiertenversammlung, an der alle Mitglieder des Bundesverbands teilnehmen können, tagt ein- bis zweimal im Jahr und ist insbesondere zuständig für die Wahl des Vorstands und übt die Aufsicht über diesen aus. Sie kann Ausschüsse einsetzen und wählt deren Mitglieder.

Ziele

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte setzt sich ein für die freiberuflichen Interessen der Patentanwaltschaft und für die Fortführung und Stärkung deren gesetzlicher Verpflichtung als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Der Bundesverband lebt von der Aktivität und dem Engagement seiner Mitglieder. Jedes Mitglied ist eingeladen, sich einzubringen, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen.

Damit der Bundesverband auch in Zukunft eine starke Interessenvertretung der Patentanwaltschaft bleibt, benötigt er die Unterstützung möglichst aller Patentanwältinnen und Patentanwälte.

Copyright© Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. 2007-2010 | Seite drucken: Der Verband | Seite einem Freund senden: Der Verband

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