
Knapp drei Viertel der am Bundespatentgericht (BPatG) anhängigen Nichtigkeitsklagen werden gegen europäische Patente mit Wirkung für Deutschland geführt. Mit Start des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) und dem europäischen Einheitspatent wird sich das zukünftig ändern, werden doch die Streitigkeiten um Einheitspatente vor dem EPG ausgetragen – das war Konsens im Münchner Justizpalast. Nur in welchem Ausmaß, das divergierte deutlich je nach Perspektive.
Das Herbstsymposium des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in Kooperation mit Bundespatentgericht und bayerischem Staatsministerium der Justiz wollte genau diese unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse zusammenbringen und diskutieren, um das nationale Patentsystem nachhaltig für die Zukunft zu stärken.