
Kann ein letztinstanzliches Oberlandesgericht in Patentstreitsachen eine einstweilige Verfügung verweigern, wenn das Patent kein vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat? Diese Frage richtete die für Patentrecht zuständige 21. Zivilkammer des Landgerichts München jetzt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Denn das Vorgehen in dieser Sache ist nicht unumstritten und die Oberlandesgerichte, insbesondere in München, Mannheim, Düsseldorf und Hamburg, verfahren diesbezüglich nicht absolut einheitlich.