
Seit vielen Jahren sind Kooperationen zwischen Unternehmen und staatlich geförderten Forschungseinrichtungen üblich, um wissenschaftliche Grundlagen für die Produktentwicklung zu nutzen. Solche Kooperationen ermöglichen den Unternehmen die Teilhabe an bereits vorhandenem externem Know-how. Im Zuge dieser Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehen häufig Gemeinschaftserfindungen, die gemeinschaftlich zum Patent angemeldet werden. Bei der Verwertung dieser Patentanmeldungen und der daraus resultierenden Patente stehen sich in der Praxis aber die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitinhaber oft im Wege.