
Verstößt die an letztinstanzlichen Oberlandesgerichten verbreitete Praxis, einstweilige Verfügungen in Patentverletzungsfällen zu verweigern, wenn das Patent kein vorheriges Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat, gegen Europarecht? Diese Frage richtete die für Patentrecht zuständige 21. Zivilkammer des Landgerichts München an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Ja, bestätigte nun der EuGH die Rechtsansicht des LG München.
Es geht um die Auslegung von Artikel 9 Abs.1 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.