Verband

Wir über uns

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. (BDPA) repräsentiert seit 1974 insbesondere die freiberuflichen Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland und ist die größte bundesweit organisierte Vereinigung des Berufsstandes.

Patentanwältinnen und Patentanwälte verfügen über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium, dem sich eine juristische Ausbildung anschließt. Ihre Arbeit bezieht sich nicht nur auf Patente im eigentlichen Sinne, sondern auf gewerbliche Schutzrechte aller Art, vom Gebrauchsmuster über den Sortenschutz bis zum Design- und Markenrecht.

Zentraler Gedanke ist der Schutz von Innovationen, ein Garant für wirtschaftliche Entwicklung. An der Schnittstelle Technik / Recht ist gerade die beratende Funktion der Patentanwälte für Unternehmen und Erfinder bei kleineren und mittleren Betrieben wichtig. Darüber hinaus dient der Schutzrechtsgedanke natürlich auch dem wissenschaftlichen Geist.

Mit dem fachlichen Knowhow seiner Gremien leistet der Bundesverband Deutscher Patentanwälte zudem seinen Beitrag zu rechts- und wirtschaftspolitischen Prozessen. Der BDPA nimmt Stellung zu politischen Themen, EU-Recht und nationalen wie internationalen Gesetzgebungsverfahren, überhaupt zu gesellschaftsrelevanten Entwicklungen.

Als Berufsverband vertritt der Bundesverband Deutscher Patentanwälte im Besonderen die Interessen seiner Mitglieder. Der BDPA vernetzt die Kolleginnen und Kollegen untereinander, bietet Fortbildungsseminare und regelmäßige Treffen an. Denn nur wer vernetzt ist, kann auch von der Erfahrung der anderen profitieren.