Stellungnahme

Stellungnahme zu Überlegungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bzgl. einer Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Client Patent Attorney Privilege

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte begrüßt grundsätzlich Initiativen zur Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Patentanwälten und Mandanten (sogenanntes „Client Patent Attorney Privilege“, CAP) gewährleistet wird. Wir nehmen zu einzelnen Aspekten des Vertragsentwurfs wie folgt Stellung.
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Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Designrechts

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Modernisierung des Designrechts vom 14. November 2025, insbesondere im Hinblick auf die weitere Umsetzung der Design-Richtlinie (EU) 2024/2823 und die sogenannte Reparaturklausel.
Folgende Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf hat der BDPA dem Bundesjustizministerium im Einzelnen unterbreitet.
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Nachrichten

Mock Trial am BPatG für die BDPAyouth

Das zweite Mock Trial am Bundespatentgericht – insbesondere für die BDPAyouth – findet am 31. März 2026 diesmal in Kooperation mit dem VPP statt.
Wir werden wieder zwei Verhandlungen vor dem BPatG simulieren – sowohl eine Nichtigkeitsklage wie auch eine Markenbeschwerde. Du kannst Teil eines der aus jeweils fünf Personen bestehenden Verhandlungsteams werden oder auf der Richterbank Platz nehmen. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich, die Veranstaltung ist ausgebucht.
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Opt-out als Option langfristig sichern

Mit Start des Einheitlichen Patentgerichts am 01. Juni 2023 begann auch die in Artikel 83 (1) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) geregelte Übergangszeit von sieben Jahren, während der Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zu europäischen Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten mit Wirkung für einzelne Mitgliedsstaaten des EPGÜ – sogenannten Bündelpatenten – wahlweise vor dem EPG oder vor nationalen Gerichten sowie anderen zuständigen Behörden geführt werden können. Durch einen „Opt-out“ kann der Patentinhaber die Zuständigkeit des EPGs für das Schutzrecht vollständig ausschließen, solange noch keine Klage vor dem EPG erhoben wurde. Diese Wahlmöglichkeit und auch die Opt-out-Möglichkeit enden am 01. Juni 2030 – mit Aussicht auf Verlängerung um weitere sieben Jahre. Eine Option, die aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte unbedingt wahrgenommen werden sollte.
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Patenthalse auch 2026 wieder bei der Kieler Woche dabei

Das FORUM Institut für Management und der Bundesverband Deutscher Patentanwälte laden Sie herzlich ein, 2026 Mitglied unserer Patenthalse-Crews zu werden!
Die Marinekutterregatta wird im Rahmen der Kieler Woche vom 18. bis 22. Juni 2026 stattfinden. Wegen der großen Nachfrage aus der Patent-Community wird das Team „Patenthalse“ diesmal mit drei Booten in der offenen Klasse starten.
Melden Sie sich bis zum 31. Januar 2026 an!
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Inside BGH – ein Rückblick auf das 25. BDPA Herbstseminar

Die Jubiläumsveranstaltung des BDPA Herbstseminars stand ganz im Zeichen der aktuellen Rechtsprechung zu Patenten, Marken und Designs, wobei Karlsruhe nicht nur Veranstaltungsort, sondern Programm war: Der Bundesgerichtshof gewährte umfangreiche Einblicke in aktuelle Verfahren und Urteile des I. und X. Senats. Und das aus erster Hand, erläuterten doch die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden Richterinnen und Richtern der mit dem gewerblichen Rechtsschutz betrauten Senate die Sichtweisen, Akzente und Kontroversen bei der Urteilsfindung des BGH. Und auch die Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts wurde entsprechend durchleuchtet.
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IP-Strategien als Investition in die Zukunft

Wie gestalten wir ein modernes Patentrecht, das den rasanten technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gerecht wird? Wie entwickeln wir nationale IP-Strategien, die dafür sorgen, dass innovative Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben und Forschungsinstitutionen beim Wissenstransfer in die Wirtschaft nicht übervorteilt werden? Zukunftsthemen dominierten den diesjährigen Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte, auch wenn zu Beginn der neuen Legislatur das Kennenlernen der Gäste aus Politik und IP-Branche zunächst im Mittelpunkt stand.
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Wie kann die Patentverwertung bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft funktionieren?

Seit vielen Jahren sind Kooperationen zwischen Unternehmen und staatlich geförderten Forschungseinrichtungen üblich, um wissenschaftliche Grundlagen für die Produktentwicklung zu nutzen. Solche Kooperationen ermöglichen den Unternehmen die Teilhabe an bereits vorhandenem externem Know-how. Im Zuge dieser Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehen häufig Gemeinschaftserfindungen, die gemeinschaftlich zum Patent angemeldet werden. Bei der Verwertung dieser Patentanmeldungen und der daraus resultierenden Patente stehen sich in der Praxis aber die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitinhaber oft im Wege.
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Nachrichtenarchiv

Historische Patente, Marken und Designs

Der Klettverschluss – ursprünglich eine Erfindung der Vulkanier?

Waldspaziergänge können inspirierend sein. Diese Erfahrung machte auch der Schweizer George de Mestral. Im Sommer 1941 war der Ingenieur mit seinem Hund unterwegs in der Natur und entdeckte danach zu Hause an seiner Kleidung und im Fell des Vierbeiners Pflanzen der Gattung Arctium lappa, deren Früchte Hunderte winziger Haken haben. Kletten – jeder kennt sie. Welch geniale Erfindung der Natur: winzige Häkchen, die sich in den Schlingen von Stofffasern verfangen. Zehn Jahre arbeitete George de Mestral an der Entwicklung der ersten Klettverschlüsse aus Nylon. Am 13. September 1955 erhielt er das US-Patent für seine Erfindung.
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