Anfang November besuchte die BDPAyouth den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, um gemeinsam an einer Patentnichtigkeitsberufungsverhandlung teilzunehmen. Begleitet wurden die 23 Patentanwaltskandidatinnen und jungen Patentanwälte von BDPA-Präsident Detlef von Ahsen. Nach der Verhandlung hatte die Gruppe die Gelegenheit, sich mit den Mitgliedern des X. Zivilsenats, darunter dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Bacher und dem Stellv. Vorsitzenden Richter Dr. Hermann Deichfuß, persönlich auszutauschen. Der Besuch bot den angehenden Patentanwältinnen und -anwälten einen praxisnahen Einblick in die Praxis vor Gericht und stellte so eine wertvolle Ergänzung zur theoretischen Ausbildung dar.
Nachrichten
Innovation unleashed – Die transformative Kraft von KI im Patentsystem
Alle sprechen von Künstlicher Intelligenz, der BDPA ließ Künstliche Intelligenz sprechen – live auf der Bühne des Berliner Meistersaals. Das diesjährige Herbstseminar unterzog der Zukunftstechnologie KI einem Praxistest: Ausgangspunkt war ein soeben erfundenes Küchengerät, das Geschirrspüler und Ofen kombinieren sollte. BDPA-Vorstandsmitglied Dr. Christian Mohr und BDPA-Delegierter Dr. Thomas Bürvenich gaben Einblicke in Hürden und Vorteile beim Draften mit KI. Genau hingeschaut haben auch die BDPA-Vorstandsmitglieder Dr. Bernd Janssen und Max von Vopelius, die die Performance von vier KI-Tools bei der State-of-the-Art-Recherche untersuchten.
Auslegung von Patentansprüchen durch das EPA – quo vadis?
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem derzeit vor der Großen Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) anhängigen Verfahren G1/24 und nimmt Bezug auf die Abhandlung von Herman Deichfuß zu diesem Thema in Heft 9/2024 der GRUR Patent.
Die von der GBK zu beantwortenden Vorlagefragen betreffen im Kern die Problematik, ob bei der Prüfung der Patentfähigkeit eines Patentanspruchs in einem Rechtsbestandsverfahren dieselbe Auslegung anzuwenden ist, wie dies in Art. 69 EPÜ und dem zugehörigen Auslegungsprotokoll für die Bestimmung des Schutzbereichs festgelegt ist. Allerdings geht es bei der Prüfung der Patentfähigkeit um die Bestimmung des Schutzgegenstandes und nicht des Schutzbereichs.
BDPA-Besuch beim Bundessortenamt
Ein eher weniger beachtetes gewerbliches Schutzrecht ist der Sortenschutz, der Züchtungen aller Pflanzenarten absichert. Hinterlegt werden die gezüchteten Pflanzensorten beim Bundessortenamt (BSA), das seinen Hauptsitz in Hannover hat. Patentanwältinnen und Patentanwälte sind auf dem Gebiet des Sortenschutzes beratungs- und vertretungsbefugt. BDPA-Präsident Detlef von Ahsen hatte einen sommerlichen Besuch im Bundessortenamt organisiert – genau zur richtigen Jahreszeit, um die am Standort Hannover geprüften Ziergehölze und Zierpflanzen wie Rosen oder Petunien in voller Blüte zu erleben.
Keine Innovationen ohne Patente – Ein starkes Patentrecht sichert den Erfolg einer innovativen Wirtschaft.
Wie gelingt es, Lust auf Forschung und Innovationen zu machen und so das ökonomische Wachstum in Deutschland wieder anzukurbeln? Denn eine zukunftsfähige Wirtschaft, die den Herausforderungen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit gewachsen ist, muss innovativ denken. Auf dem Parlamentarischen Abend des BDPA war man sich, dass Innovationen Sicherheit brauchen, um erfolgreich und global konkurrenzfähig zu sein. Ein wesentlicher Baustein dabei ist ein starkes Patent-, Marken- und Designwesen. Gewerbliche Schutzrechte bieten Sicherheit für die Unternehmen und ihr Knowhow im internationalen Wettbewerb.
Die neuen Vorstandsmitglieder stellen sich vor
Es hat sich seit Beginn des Jahres viel getan im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte: Vier neue Vorstandsmitglieder haben ihre Arbeit aufgenommen, zwei von ihnen, Bernd Jansen und Max von Vopelius, sind den Mitgliedern bereits aus ihrer Tätigkeit als Delegierter bekannt.
Damit Sie sich ein Bild von den „Neuen“ machen können, kommen sie hier zu Wort.
Nachrichtenarchiv
Historische Patente, Marken und Designs
Sicheres Planschen mit Patent – 60 Jahre BEMA-Schwimmflügel
Wer kennt sie nicht, die orangeroten Schwimmflügel aus der Kindheit. Die Erfindung von Bernhard Markwitz rettet bis heute kleine Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer vor dem Ertrinken. Der „aufblasbare Oberarm-Schwimmring“, der „unverrückbar fest am Arm sitzt und dennoch die Blutzirkulation im Arm in keiner Weise behindert“ wurde am 24. Oktober 1964 beim Deutschen Patentamt zum Patent angemeldet. Das Erteilungsverfahren erhielt das Aktenzeichen M 62878 / XI 65b und führte drei Jahre später zu dem Patent 1245788.