Nachrichten

Auslegung von Patentansprüchen durch das EPA – quo vadis?

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem derzeit vor der Großen Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) anhängigen Verfahren G1/24 und nimmt Bezug auf die Abhandlung von Herman Deichfuß zu diesem Thema in Heft 9/2024 der GRUR Patent.
Die von der GBK zu beantwortenden Vorlagefragen betreffen im Kern die Problematik, ob bei der Prüfung der Patentfähigkeit eines Patentanspruchs in einem Rechtsbestandsverfahren dieselbe Auslegung anzuwenden ist, wie dies in Art. 69 EPÜ und dem zugehörigen Auslegungsprotokoll für die Bestimmung des Schutzbereichs festgelegt ist. Allerdings geht es bei der Prüfung der Patentfähigkeit um die Bestimmung des Schutzgegenstandes und nicht des Schutzbereichs.
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BDPA-Besuch beim Bundessortenamt

Ein eher weniger beachtetes gewerbliches Schutzrecht ist der Sortenschutz, der Züchtungen aller Pflanzenarten absichert. Hinterlegt werden die gezüchteten Pflanzensorten beim Bundessortenamt (BSA), das seinen Hauptsitz in Hannover hat. Patentanwältinnen und Patentanwälte sind auf dem Gebiet des Sortenschutzes beratungs- und vertretungsbefugt. BDPA-Präsident Detlef von Ahsen hatte einen sommerlichen Besuch im Bundessortenamt organisiert – genau zur richtigen Jahreszeit, um die am Standort Hannover geprüften Ziergehölze und Zierpflanzen wie Rosen oder Petunien in voller Blüte zu erleben.
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Keine Innovationen ohne Patente – Ein starkes Patentrecht sichert den Erfolg einer innovativen Wirtschaft.

Wie gelingt es, Lust auf Forschung und Innovationen zu machen und so das ökonomische Wachstum in Deutschland wieder anzukurbeln? Denn eine zukunftsfähige Wirtschaft, die den Herausforderungen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit gewachsen ist, muss innovativ denken. Auf dem Parlamentarischen Abend des BDPA war man sich, dass Innovationen Sicherheit brauchen, um erfolgreich und global konkurrenzfähig zu sein. Ein wesentlicher Baustein dabei ist ein starkes Patent-, Marken- und Designwesen. Gewerbliche Schutzrechte bieten Sicherheit für die Unternehmen und ihr Knowhow im internationalen Wettbewerb.
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Die neuen Vorstandsmitglieder stellen sich vor

Es hat sich seit Beginn des Jahres viel getan im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte: Vier neue Vorstandsmitglieder haben ihre Arbeit aufgenommen, zwei von ihnen, Bernd Jansen und Max von Vopelius, sind den Mitgliedern bereits aus ihrer Tätigkeit als Delegierter bekannt.
Damit Sie sich ein Bild von den „Neuen“ machen können, kommen sie hier zu Wort.
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Patenthalse 2024 – das Segelevent für die Patent-Community!

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte und das FORUM Institut für Management GmbH laden Sie herzlich ein, Mitglied unserer Crew zu werden und an der Marinekutterregatta im Rahmen der Kieler Woche teilzunehmen. Die Regatta findet vom 21. bis 24. Juni 2024 statt und die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Lediglich für Unterkunft und Verpflegung entstehen den Seglerinnen und Seglern Kosten. Das FORUM Institut und der BDPA organisieren die Teilnahme für Interessierte aus der Patent-Community. Unsere Crew wird in der offenen Klasse starten.
Aktueller Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage können leider keine neuen Anmeldungen mehr entgegengenommen werden!
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Rechtsanwalt in Robe – Patentanwalt im Anzug: Misst das EPG mit zweierlei Maß?

Am 4. April 2023 wurde vom Präsidium des Einheitlichen Patentgerichts ein Beschluss über die Dienstkleidung im Einheitlichen Patentgericht angenommen. Dieser sieht vor, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung als unabhängige Organe der Rechtspflege die amtliche Kleidung tragen, die ihm/ihr bei den Gerichten seines/ihres Vertragsstaates vorgeschrieben ist, also in der Regel eine Robe. Unabhängige Organe sind auch Patentanwältinnen und Patentanwälte als zugelassene Vertreter vor dem EPG. Gemäß der vom Präsidium verabschiedeten Kleiderordnung tragen sie jedoch die vom Europäischen Patentamt vorgeschriebene Kleidung, also Geschäftskleidung. Warum die Ungleichbehandlung?
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Nachrichtenarchiv

Historische Patente, Marken und Designs

130 Jahre Dieselmotor– Ingenieurskunst mit zündender Idee

Der Ingenieur Rudolf Diesel (1858 – 1913) erhielt am 23. Februar 1893 – mit Priorität 28. Februar 1892 – das Patent Nr. 67207 des Kaiserlichen Patentamts auf ein „Arbeitsverfahren und eine Ausführungsart für Verbrennungsmaschinen“. Die zugrundeliegende Idee bestand darin, den schlechten Wirkungsgrad der Dampfmaschinen zu verbessern und Maschinen so effizienter und preisgünstiger zu machen. Erreichen wollte Diesel sein Ziel einer „neuen, rationellen Wärmekraftmaschine“, bei der sich der in einen Zylinder eingespritzte Kraftstoff mittels Kompression selbst entzündet. Er erhoffte sich mit dem Prinzip der höheren Verdichtung einen höheren Wirkungsgrad.
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