Nachrichten

Wie kann die Patentverwertung bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft funktionieren?

Seit vielen Jahren sind Kooperationen zwischen Unternehmen und staatlich geförderten Forschungseinrichtungen üblich, um wissenschaftliche Grundlagen für die Produktentwicklung zu nutzen. Solche Kooperationen ermöglichen den Unternehmen die Teilhabe an bereits vorhandenem externem Know-how. Im Zuge dieser Forschungs- und Entwicklungskooperationen entstehen häufig Gemeinschaftserfindungen, die gemeinschaftlich zum Patent angemeldet werden. Bei der Verwertung dieser Patentanmeldungen und der daraus resultierenden Patente stehen sich in der Praxis aber die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitinhaber oft im Wege.
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Von Qualitätsoffensiven und europäischen Kommunikationskanälen – der BDPA im Austausch mit dem EPA

Eine BDPA-Delegation war auf Einladung des Europäischen Patentamts in München, um sich mit der EPA-Führung über die neuesten Entwicklungen und Projekte im europäischen Patentwesen auszutauschen. Einig war man sich, dass die Förderung neuer Technologien und Innovationen elementar für eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft sei. IP-Rechten, insbesondere Patenten, kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu. Auf der Agenda standen neben der Qualitätsinitiative des EPA vor allem das einheitliche Patentsystem und die Kommissionsvorschläge zu den einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikaten, standard-essenziellen Patenten und neuen genomischen Techniken.
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BDPAyouth-Workshop: Sicher Auftreten vor Gericht

Ein souveränes Auftreten vor Gericht erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein Bewusstsein für die eigene Stimme und Körpersprache. Aus diesem Grund ist ein professionelles Stimm- und Präsenztraining eine wertvolle Ergänzung der Patentanwaltsausbildung. Coach Luiza Monteiro bietet praxisnahe Methoden, um die eigene Wirkung gezielt zu steuern und so Sicherheit und Überzeugungskraft im Gerichtssaal zu gewinnen.
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Weißt Du, wieviel Patente stehen an dem blauen Himmelszelt? – Patentrechtliche Überlegungen am Sternenhimmel

Es wird davon ausgegangen, dass die globale Weltraumwirtschaft in den nächsten zehn Jahren ein Volumen von etwa 1,8 Billionen Dollar erreichen wird. Nach einer entsprechenden Studie des World Economic Forum soll dieses Wachstum größtenteils auf weltraumgestützten und/oder weltraumfähigen Technologien wie Kommunikation, Ortung, Navigation und Zeitmessung sowie Erdbeobachtung beruhen.
Entsprechend drängen sich dem Patentanwalt viele Fragen auf: Welche Herausforderungen bringt das Patentrecht im Weltraum mit sich? Welche Arten von Weltraumerfindungen gibt es überhaupt und wie könnte Deutschland von einer Anpassung des Patentrechts profitieren?
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Anspruchsgebühren für deutsche Patentanmeldungen – ein unnötiges Risiko für Anmelder

In Hinblick auf eine weitere Modernisierung des deutschen Patentrechts sieht der Bundesverband Deutscher Patentanwälte unter anderem bei den Anspruchsgebühren für deutsche Patentanmeldungen Handlungsbedarf, denn anders als im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt sind die Anspruchsgebühren (Nummer 311 050 in Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG) im nationalen deutschen Verfahren Teil der Anmeldegebühr. Dies bringt einen erheblichen Nachteil bzw. ein erhebliches Risiko für die Anmelder mit sich.
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BDPAyouth zu Gast beim Bundesgerichtshof

Anfang November besuchte die BDPAyouth den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, um gemeinsam an einer Patentnichtigkeitsberufungsverhandlung teilzunehmen. Begleitet wurden die 23 Patentanwaltskandidatinnen und jungen Patentanwälte von BDPA-Präsident Detlef von Ahsen. Nach der Verhandlung hatte die Gruppe die Gelegenheit, sich mit den Mitgliedern des X. Zivilsenats, darunter dem Vorsitzenden Richter Dr. Klaus Bacher und dem Stellv. Vorsitzenden Richter Dr. Hermann Deichfuß, persönlich auszutauschen. Der Besuch bot den angehenden Patentanwältinnen und -anwälten einen praxisnahen Einblick in die Praxis vor Gericht und stellte so eine wertvolle Ergänzung zur theoretischen Ausbildung dar.
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Nachrichtenarchiv

Historische Patente, Marken und Designs

Sicheres Planschen mit Patent – 60 Jahre BEMA-Schwimmflügel

Wer kennt sie nicht, die orangeroten Schwimmflügel aus der Kindheit. Die Erfindung von Bernhard Markwitz rettet bis heute kleine Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer vor dem Ertrinken. Der „aufblasbare Oberarm-Schwimmring“, der „unverrückbar fest am Arm sitzt und dennoch die Blutzirkulation im Arm in keiner Weise behindert“ wurde am 24. Oktober 1964 beim Deutschen Patentamt zum Patent angemeldet. Das Erteilungsverfahren erhielt das Aktenzeichen M 62878 / XI 65b und führte drei Jahre später zu dem Patent 1245788.
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