
Im nächsten Jahr startet das neue europäische Patentsystem mit Einheitspatent und Einheitlichem Patentgericht. Deutsche Patentanwältinnen und Patentanwälte können vor dem neuen Gericht ihre Mandanten allein vertreten, sind also nicht zwingend im Team auf einen Rechtsanwalt angewiesen, wie das vor nationalen Zivilgerichten der Fall ist. Was bedeutet das für die deutschen Patentanwältinnen und Patentanwälte? Welche Erwartungen sind mit dem neuen Einheitspatentsystem verbunden?
Im Rahmen des Herbstseminars 2022 diskutierte BDPA Vorstandsmitglied Christian Mohr mit seinen Gästen die neue Rolle des deutschen Patentanwalts im internationalen Umfeld.