Zu den folgenden Themen haben wir den aktuellen Wissensstand zusammengetragen und in möglichst verständlicher Form für Juristen, Journalisten und interessierte Laien aufbereitet.
Begriffsklärungen finden Sie im Glossar.
Zu den folgenden Themen haben wir den aktuellen Wissensstand zusammengetragen und in möglichst verständlicher Form für Juristen, Journalisten und interessierte Laien aufbereitet.
Begriffsklärungen finden Sie im Glossar.
Das neue europäische Patentsystem mit Einheitspatent und Einheitlichem Patentgericht ist gestartet. Deutsche Patentanwältinnen und Patentanwälte können vor dem neuen Gericht ihre Mandanten allein vertreten, sind also nicht zwingend im Team auf einen Rechtsanwalt angewiesen, wie das vor nationalen Zivilgerichten der Fall ist. Was bedeutet das für die deutschen Patentanwältinnen und Patentanwälte? Welche Erwartungen sind mit dem neuen Einheitspatentsystem verbunden?
Im Rahmen des Herbstseminars 2022 diskutierte BDPA Vorstandsmitglied Christian Mohr mit seinen Gästen die neue Rolle des deutschen Patentanwalts im internationalen Umfeld.
Künstliche Intelligenz gehört zu den Schlüsseltechnologien der Digitalisierung, ihre Chancen und Risiken werden vielschichtig diskutiert – das Thema ist allgegenwärtig. Die Bundesregierung hat eine „Strategie Künstliche Intelligenz“ verabschiedet, die Autoindustrie experimentiert mit automatisierten Fahrzeugen und die Öffentlichkeit diskutiert fiktive Szenarien autonomer Technik. Auch die Patentanmeldungen im Bereich der KI steigen weltweit stark an. Welche Herausforderungen bringt die Künstliche Intelligenz für das Patentwesen und wo liegen die Grenzen?
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat am 01. Juni 2023 seine Arbeit aufgenommen und damit ist das jahrelange Tauziehen um das erste grenzüberschreitend zuständige europäische Zivilgericht beendet. Erster Präsident des EPG-Berufungsgerichts ist Klaus Grabinski.
Patente im Life-Science Bereich stellen einen bedeutsamen Faktor für Biotechnologie und Pharmazie dar. Der Schutz biotechnologischer Erfindungen ist wesentlich für die Verwertung der Forschungsergebnisse von Universitäten, Forschungsinstituten und Unternehmen. Weit mehr als im technischen oder chemischen Bereich unterliegt die Patentierung biotechnologischer Erfindungen auch aufgrund ihrer ethischen Aspekte besonderen gesetzlichen Bedingungen.
Ob Romane, Maschinen, Konzepte oder eine ausgefallene Formensprache – sie alle sind geistiges Eigentum ihres Schöpfers oder Erfinders. Urheberrecht, Patente, Marken und eingetragenes Design können diese sogenannten Immaterialgüter schützen.
Hätte ein deutscher Erfinder 1969 einen neuen und erfinderischen Temperaturregler in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und in der Türkei zum Patent anmelden wollen, hätte er zunächst eine deutschsprachige Patentanmeldung ausarbeiten lassen. Diese wäre in die französische, niederländische und türkische Sprache …