Freitag, 26.09.2025
Führung durch das Bundesverfassungsgericht

© Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und die Durchsetzung der Grundrechte. Am 7. September 1952 nahm es seine Arbeit auf, zunächst im Prinz-Max-Palais. Von 1965 bis 1969 wurde dann der jetzige Amtssitz nach den Entwürfen des Berliner Architekten Paul Baumgarten errichtet.
Transparenz, Offenheit und sachliche Würde soll das Gebäude repräsentieren, entsprechend der Bedeutung des Gerichts für Demokratie und Rechtstaatlichkeit. An die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Werden beispielsweise Gesetze für verfassungswidrig erklärt, wird die außerordentliche Bedeutsamkeit dieses Gerichts bis in das politische Berlin spürbar.
Alleiniger Maßstab der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz. Es bestimmt den verfassungsrechtlichen Rahmen.
Das Bundesverfassungsgericht verfügt über zwei Senate mit jeweils mehreren Kammern. Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Im höchsten Gebäude befindet sich der Sitzungssaal.
Die Führung durch das Bundesverfassungsgericht ist kostenlos. Für den Besuch benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Anmeldeschluss für das BDPA-Herbstseminar erfolgen.
Treffpunkt: Bundesverfassungsgericht
Start der Führung: 14:30 Uhr
Dauer: ca. 1,5h