Patente auf menschliche Stammzellen möglich

Menschliche Stammzellen können nach einem jetzt vom Europäischen Gerichtshof verkündeten Urteil dann zum Patent angemeldet werden, wenn sich der Organismus nicht zu einem Menschen entwickeln kann. Eine unbefruchtete menschliche Eizelle, die sich trotz Stimulation in keinem Fall zu einem Menschen entwickeln kann, stellt somit im Sinne der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologoscher Erfindungen keinen menschlichen Embryo dar und ist zu industriellen und kommerziellen Zwecken patentierbar.
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