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Piraten, Stolpersteine und das 1×1 der Fehler im Markenrecht

Foto: www.mediaserver.hamburg.de / Andreas Vallbracht

Im Hamburger Hafen stellte der Zoll 2006 innerhalb von vier Monaten 177 Container markengefälschter Waren sicher – der bis heute vermutlich größte Plagiatsaufgriff weltweit. Wie Grenzbeschlagnahme funktioniert, was bei Verdacht auf Marken- und Produktpiraterie zu unternehmen ist, auch das klärte das diesjährige BDPA-Herbstseminar – in unmittelbarer Nähe zu den Containerterminals des Hafens.
Denn das Markenrecht stand im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung im Maritimen Museum in der Speicherstadt. Von der richtigen nationalen und/oder europäischen Markenstrategie über die Vermeidung häufig begangener Fehler bei einer Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bis zur aktuellen Rechtsprechung am Bundespatentgericht – der Markenschutz wurde in Hamburg aus den unterschiedlichsten Perspektiven thematisiert.

Das „Kleine 1×1 der Fehler“ erläuterte Christoph Bartos, Mitglied der Beschwerdekammern am EUIPO. Er konnte mit seinem Vortrag für Klarheit sorgen, welche Nachweise das EUIPO als Benutzungsbeweis im Streitfall erwartet. Neben Stolperfallen im Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren stießen auch seine Tipps für die Markenanmeldung auf großes Interesse bei den anwesenden Patentanwältinnen und Patentanwälten.

„Was ist sinnvoll anzumelden?“

Dieser Frage ging nicht nur Christoph Bartos nach. Auch Dr. Ariane Mittenberger-Huber, Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht, beschäftigte sich in ihrem Vortrag anhand ausgewählter Beispiele der aktuellen Rechtsprechung mit dem Thema.
Bemerkenswerte Ansätze präsentierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Hildebrandt, um mit Anmeldestrategie und Markenführung auf der Erfolgsspur zu fahren. Sollte man für eine erfolgreiche Markenstrategie lieber auf Dummheit oder Sympathie setzen? Eine eher ungewöhnliche Fragestellung für die erfahrenen Patentanwälte – umso aufschlussreicher waren die Antworten.

Erfahrungen mit der DSGVO

Der zweite Tag des Herbstseminars klärte dann unter anderem noch so manche Unsicherheit im Umgang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung. Rechtsanwalt Dr. Hans-Christian Woger gab Tipps und Erläuterungen in Hinblick auf die neue Rechtslage.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der DSGVO gemacht?
Schicken Sie uns hierzu eine Mail an: herbstseminar@bundesverband-patentanwaelte.de

Die hochkarätigen Vorträge ließen die anwesenden Rechtsanwälte und Patentanwälte eine durchweg positive Bilanz des diesjährigen Herbstseminars ziehen, ebenso wie der traditionsreiche Veranstaltungsort im Hamburger Hafen.