Stellungnahme

Anschluss der hessischen Patentanwälte an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Auf Anfrage des hessischen Ministeriums der Justiz hat der Bundesverband Deutscher Patentanwälte eine Einschätzung hinsichtlich des Interesses der hessischen Patentanwälte an einem Anschluss an die Bayrische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung abgegeben.

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte geht davon aus, dass ein Anschluss an die Bayrische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung dem mutmaßlichen Willen der hessischen Patentanwälte entspricht.

Das  Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater (BRAStV) bietet seinen Mitgliedern eine umfassende soziale Grundabsicherung, wobei die Mitglieder (Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater) bezüglich deren Versorgungs- und Vorsorgewünschen sowie deren beruflichen Lebenslagen, wie die Eingliederung in einen Kanzleibetrieb oder die Gründung einer Kanzlei sowie die damit jeweils einhergehenden Anforderungen, eine homogene Gruppe bilden. Somit ist es für das Versorgungswerk möglich, auf die einzelnen Bedürfnisse der Mitglieder einzugehen und somit individuelle Lösungen zu bieten. Das Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater betreut schon seit 2006 die bayrischen Patentanwälte, weswegen dort bereits das Wissen und das Verständnis für die Herausforderungen der jeweiligen Lebensabschnitte der Patentanwälte vorhanden ist. Auch sind bereits die Patentanwälte in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz an dieses Versorgungswerk angeschlossen. Im Fall der niedersächsischen Patenanwälte ist dies geplant. Zudem ist die Satzung dieses Versorgungswerks bereits auf die Bedürfnisse der Patentanwälte eingestellt. Hier sind auch schon die Mitsprache der Patentanwälte sowie die Aufsicht geregelt.

Aus Einzelgesprächen mit Kollegen aus der Patentanwaltschaft ist dem Bundesverband Deutscher Patentanwälte zudem bekannt, dass Bundesländer, in denen eine Pflichtmitgliedschaft für Patentanwälte in dem Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater besteht, für eine Kanzleigründung oder zumindest die Ausübung des Berufs von Patentanwälten bevorzugt werden.