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Bis hierhin und nicht weiter – das Wettbewerbsrecht im nationalen und internationalen Kontext

Eine globalisierte Wirtschaft ist auf international akzeptierte Wettbewerbsregeln angewiesen, um reibungslos funktionieren zu können. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist der verlässliche Schutz des geistigen Eigentums weltweit. Das diesjährige Herbstseminar des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte hatte daher nicht nur das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht im Fokus, sondern auch Experten für China, Japan und die USA eingeladen, um dort geltende gesetzliche Besonderheiten und Neuerungen zu diskutieren.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind einer der größten Handelspartner Deutschlands. Das jeweilige nationale Wettbewerbsrecht und Markenrecht sind daher für die Unternehmen von entsprechend großer Bedeutung.

„Think of litigation in the US as a strategic business tool“

Anhand eines Fallbeispiels erläuterte Referent Armin Azod, der als Patentanwalt sowohl in Deutschland als auch in den USA tätig ist, die strategischen Abwägungen, wann und warum ein grenzüberschreitender Markenrechtsstreit in den USA oder/und Deutschland geführt werden sollte und wusste den Teilnehmern einige Tipps mit auf den Weg zu geben.

Auch der gegenwärtige Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die damit in Zusammenhang stehende Entwicklung von wirtschaftlicher Partnerschaft zu Konfrontation wurden beim Herbstseminar aufgegriffen. Die Optimierung wirtschaftlicher Ziele, die bisher westlichen Volkswirtschaften zugerechnet wurden, kennzeichnet zunehmend das internationale Vorgehen der chinesischen Akteure, wobei dem Staat dabei eine zentrale Rolle zukommt. Auf internationale Kritik hat China mittlerweile reagiert und versucht mit neuen Strategien einen verbesserten IP-Schutz umzusetzen.

„Made in China 2025“

Neben Tipps zur Markenanmeldung erläuterte China-Experte Dr. Thomas Pattloch auch, was es mit roten und schwarzen Listen auf sich hat und welchen Einfluss das auf die Schnelligkeit der Bearbeitung von Patentanmeldungen haben kann. Themen wie Künstliche Intelligenz und Social Credits wurden ebenso angesprochen wie die aktuellen Änderungen bei den TIER (Technology Import/Export Administration Regulations).

Was das japanische Wettbewerbsrecht bei der rechtswidrigen Verwendung einer Marke und zum Schutz vor Nachahmung vorsieht, beschrieb Japan-Experte Dr. Klaus Hinkelmann. Daneben erklärte er die Neuerungen in der Gesetzgebung des Landes und nationale Besonderheiten, wie das Verbot der sklavischen Nachahmung im Dreijahreszeitraum. Auch der Schutz von Handels- und Betriebsgeheimnissen wurde am Beispiel Japans behandelt.

Geschäftsgeheimnisse waren auch das Thema eines Vortrages von Alexander Haertel, wobei er insbesondere auf die neuen Schutzvoraussetzungen und ihre Rechtsfolgen einging.
Und was der Bundesgerichtshof zur Reichweite der lauterkeitsrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu sagen hat, legte Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am I. Zivilsenat des BGH, dar.

Das Herbstseminar 2019 bestach neben den ganz unterschiedlichen Sichtweisen auf das Wettbewerbsrechts auch durch seine einmalige Kulisse: Die BDPA-Veranstaltung fand mitten im historischen Zentrum Dresdens statt, mit direktem Blick auf den Zwinger.