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Brexit – und kein Ende in Sicht

Der Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Patentwesen war eines der Hauptthemen des diesjährigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte. Das schrieben wir vor genau einem Jahr anlässlich der damaligen Veranstaltung. Das Thema bestimmte auch den diesjährigen Parlamentarischen Abend, zumal zeitgleich im britischen Unterhaus die zweite Abstimmung über Theresa Mays Brexit-Deal stattfand. Die Premierministerin scheiterte und an den Ungewissheiten hat sich bis heute nichts geändert. BDPA-Präsident Martin Tongbhoyai zeigte sich besorgt: „Diese Ungewissheit beschäftigt selbstverständlich die Patentanwaltschaft (…) Ist auch nach einem harten Brexit tatsächlich sichergestellt, dass die EU-Schutzrechte im Vereinigten Königreich in nationale Schutzrechte umgewandelt werden und bestehen bleiben? Das ist zwar die Aussage, die man aus dem Vereinigten Königreich enthält, aber können wir uns hundertprozentig darauf verlassen? Ist das alles rechtsverbindlich?“

Parlamentarischer Staatssekretär Christian Lange

Antworten lassen auf sich warten. Auch der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange hatte angesichts des Brexit-Chaos’ keine parat:“Der Entwurf des Austrittsvertrags sieht entsprechende Schutzmechanismen vor, z. B. bei der Überführung der Unionsmarke in ein nationales britisches Schutzrecht. Gibt es einen Hard Brexit kommen diese Regelungen aber nicht zum Zuge.Es bliebe dann nur die Möglichkeit, dass Großbritannien einseitig den Fortbestand von Rechten gewährleistet. Also auch hier herrscht noch keine Klarheit, und die Devise heißt – auch wenn uns das allen schwerfällt – weiterhin: Abwarten.“

Deutsche Patente auf Erfolgskurs

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass das nationale deutsche Patent nach Aussage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) starke Zuwächse zu verzeichnen hat – und zwar gerade aus dem Ausland. Denn ob das geplante Einheitspatent an den Start gehen wird, ist derzeit völlig offen. Deswegen zeigte sich Martin Tongbhoyai erfreut, dass das DPMA zahlreiche neue technische Prüferstellengenehmigt bekommen hat. Gleichzeitig verwies er aber auf den dringend erforderlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der langen Verfahrensdauern bei den für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Gerichten: „Eine ähnliche Zuwendung an finanziellen Mitteln wünschen wir uns für alle weiteren Entscheidungsträger, die maßgeblich im gewerblichen Rechtschutz tätig sind: Das Bundespatentgericht sowie die Landgerichte und Oberlandesgerichte, die für Verletzungsverfahren oder Nichtigkeitsverfahren zuständig sind. Auch bei den Gerichten muss es laufen – das ist wichtig.“

Das EPA auf dem Weg in die Zukunft

Zum Thema Gewerblicher Rechtsschutz in Europa gehört selbstverständlich auch die Situation am Europäischen Patentamt. So wurden die geplanten Veränderungen unter dessen neuem Präsidenten Antonio Campinos und dem neuen Vizepräsidenten Dr. Christoph Ernst vielfach diskutiert. Mit Hilfe eines Strategieplans für die Jahre 2019 bis 2023, der im Juni dieses Jahres vorgelegt werden soll, will sich das EPA inhaltlich reformieren. An der Umfrage beteiligte sich im Februar auch der Bundesverband Deutscher Patentanwälte, unter anderem zur Überarbeitung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern vor dem Hintergrund einer effizienten Verfahrensführung. BDPA-Präsident Tongbhoyai befürchtet in diesem Zusammenhang, dass man sich zukünftig im Beschwerdeverfahren hauptsächlich mit verfahrensrechtlichen Fragen beschäftigt: „Wird sich dann überhaupt noch mit der Technik auseinandergesetzt? Unseres Erachtens muss man hier sehr aufpassen: Es darf und kann nicht sein, dass es in Beschwerdeverfahren, also in Verfahren zur Überprüfung einer ersten Instanz, im Grunde nur noch um Verfahrensfragen geht. Schließlich geht es doch um die Erfindung, die einer Patentanmeldung zugrunde liegt.“
Im Vordergrund müsse stehen, ob die Erfindung die Schutzvoraussetzung der Patentfähigkeit, also deren Neuheit und erfinderische Tätigkeit, erfüllt, und nicht die Verfahrensfragen.

Ungeachtet aller aufgezeigten Probleme hat der Parlamentarische Abend in diesem Jahr gezeigt, dass sowohl das nationale wie auch das europäische Patentwesen alles daransetzen, trotz des Brexit-Chaos’ weiterhin an einer erfolgreichen Zukunft zu arbeiten.