Nachricht

Keine technologische Souveränität ohne Patente, Marken und Designrecht

© BDPA

Die Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung war das bestimmende politische Thema beim diesjährigen Parlamentarischen Abend des BDPA. Schließlich steht Deutschland unter einem massiven Reformdruck. Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Quanten- oder Biotechnologien nehmen dabei eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu technologischer Souveränität und wirtschaftlichem Erfolg ein. Ohne Forschung kann technischer Fortschritt nicht gelingen. Dieses Geistige Eigentum optimal zu schützen ist Aufgabe gewerblicher Schutzrechte, die einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung von Unternehmen leisten.

BDPA-Präsident Detlef von Ahsen ist sicher, dass das IP-Recht stärker in den Fokus von Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftspolitik rücken muss:

„Ohne den konsequenten Schutz von Geistigem Eigentum laufen Forschungsinstitutionen und Unternehmen Gefahr, die Kontrolle über die Schlüsseltechnologien und ihr Knowhow – und somit auch über ihre Wertschöpfung zu verlieren. Patente, Marken- und Designrechte sind kein Nice-to-have, sie sind der Schlüssel zu wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Erfolg.“

Carsten Müller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, BDPA-Präsident Detlef von Ahsen, Vizepräsidentin Eva Bock (v.lks), ©BDPA

Deutschland ist mit Abstand das patentaktivste Land Europas, dennoch – oder gerade deswegen – muss die nationale IP-Infrastruktur regelmäßig auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden. Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) und Bundespatentgericht müssen den Anforderungen der rasanten technologischen Entwicklungen und der Wettbewerbsbedingungen globaler Märkte Rechnung tragen. Und es braucht strukturelle Veränderungen im IP-Recht. Denn eine starke IP-Infrastruktur erhöht die Attraktivität des Standorts für Wissenschaft, Industrie, Start-ups und Investoren.

Ein wesentlicher Aspekt dabei: der Transfer von Forschung in die Wirtschaft. IP-Rechte spielen hier eine zentrale Rolle. Nur wenn es gelingt, mit der Förderung gewerblicher Schutzrechte und einer Wagniskapitalförderung universitäre Ausgründungen und Start-ups bei der Entwicklung ihrer Innovationen und dem Wachstum ihres Geschäftsmodells nachhaltig zu unterstützen, kann die Abwanderung technischen Knowhows verhindert werden und Deutschland seinen Beitrag zu einem technologisch souveränen Europa leisten.

BDPA für ein Fast Track Programm für IP-Rechte

Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen im Gespräch mit den BDPA-Vorstandsmitgliedern Jan Göring und Max von Vopelius, ©BDPA

Zukunftstechnologien zeichnen sich häufig durch kurze Innovationszyklen aus. Das IP-Recht muss sich dem Tempo bei der Entwicklung dieser Technologien anpassen. Ein Fast Track Programm für IP-Rechte könnte insbesondere bei Technologien mit sehr kurzen Innovationszyklen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig stärken – als Instrument für Fälle, in denen schnelle Schutzrechtsklarheit über Investitionen, Finanzierungsrunden oder Markteintritt entscheidet. Gerade Start-ups und Scale-ups brauchen nicht irgendwann ein Patent, sondern oft zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Beschleunigung darf nicht zulasten der Prüfungsqualität gehen. Ziel muss eine schnellere, aber ebenso belastbare Entscheidung sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das DPMA zeigten sich durchaus aufgeschlossen gegenüber der Möglichkeit eines beschleunigten Patentprüfungsverfahrens. Eine KI-Task Force soll im DPMA zudem bei Übersetzungen und Vorklassifizierungen für Effizienzsteigerung sorgen.

Technologische Souveränität für Europa

Digitale und technologische Souveränität bei Schlüsseltechnologien kann es nur auf europäischer Ebene geben, denn Forschung und Wirtschaft sind von Kooperationen geprägt. Erst die Ergänzung von nationaler und europäischer IP-Infrastruktur macht Deutschland zu einem der führenden IP-Standorte weltweit. Entsprechend präsent sind europäische Themen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – vor dem Hintergrund der angestrebten Harmonisierung des europäischen Patentrechts, aber auch angesichts der aktuellen Diskussionen um die Standortverteilung der Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht. Der beratende Ausschuss hatte vor Kurzem wegen der starken Nachfrage der deutschen Kammern des EPG eine zwangsweise Fall-Umverteilung vorgeschlagen.

Detlef von Ahsen, Christian Meyer-Seitz (BMJV), ©BDPA

Christian Meyer-Seitz vom BMJV verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Deutschland auch schon vor Einrichtung des EPG einen entsprechenden Schwerpunkt der Verfahren vor seinen nationalen Gerichten gebildet hatte:

„Deutschland hat unter festgelegten Parametern hoheitliche Aufgaben an das EPG übertragen. An diesen Parametern, die Eingang in das Primär- und Sekundärrecht des EPG gefunden haben, wird Deutschland festhalten. Sie können insbesondere nicht einfach beiseitegeschoben werden, um Verfahren an anderen Standorten vor das EPG zu bringen. Das würde den Interessen der rechtsuchenden Unternehmen widersprechen und letztlich die Attraktivität des EPG insgesamt beschädigen.“

Das EPG erfülle im Rahmen seiner Zuständigkeiten diesen Rechtsgewährleistungsanspruch. Die Rechtsuchenden können weiterhin ortsnah Verfahren – auch auf Deutsch – führen.

Beim europäischen Patentpaket werden weiterhin die vier Verordnungsvorschläge zu den Ergänzenden Schutzzertifikaten für Arznei- und Pflanzenschutzmittel (SPC) diskutiert, insbesondere die Zuständigkeiten bei Prüfverfahren und Nichtigkeitsklagen.

Auch um das EPG geht es bei der 2030 auslaufenden siebenjährigen Übergangszeit, während der für europäische Patente die Zuständigkeit des Einheitliche Patentgericht ausgeschlossen werden kann. Diese Opt-out-Möglichkeit sollte aus Sicht des BDPA um weitere sieben Jahre verlängert werden, um insbesondere KMUs, Start-ups und Wissenschaftsinstitutionen die Wahlmöglichkeit einer passgenauen IP-Infrastruktur zu geben, die ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.

Dieses Ringen um einen zeitgemäßen und nachhaltigen Schutz von Geistigem Eigentum hat ein erklärtes Ziel: die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu sichern. Denn wenn es gelingt, universitäre Ausgründungen, innovative KMUs und Start-ups bei der Entwicklung ihrer Innovationen und dem Wachstum ihrer Geschäftsmodelle nachhaltig zu unterstützen, kann „Made in Germany – Made in Europe“ auch bei Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie zum Erfolgsmodell werden.