Das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts hat jetzt angekündigt, die im Oktober 2016 ausgesetzte nächste Phase des Einstellungsverfahrens für die zukünftigen Richterinnen und Richter am EPG fortzusetzen. Diese vorläufige Bewerbungsphase soll voraussichtlich im Mai unter anderem mit den Vorstellungsgesprächen starten.
Das Vorbereitungskomitee geht derzeit davon aus, dass das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht im Dezember 2017 in Kraft treten kann – vorausgesetzt natürlich, dass neben Deutschland auch Großbritannien, wie angekündigt, das Übereinkommen trotz „hartem“ Brexit zeitnah ratifizieren wird. Das von Premier Theresa May in ihrer gestrigen Rede zum Thema nochmals klargestellte britische Ziel, sowohl den europäischen Binnenmarkt wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlassen zu wollen, bleibt gleichwohl im Raum stehen.
Sollte also allen Unwägbarkeiten zum Trotz der Ratifizierungsprozess nicht wieder ins Stocken geraten, würde im September 2017 die sogenannte „opt-out“-Phase beginnen, sodass Patentinhaber vor einem Start des EPG Ende des Jahres mindestens drei Monate Zeit hätten, sich zu entscheiden, ob sie die bisherigen Regelungen für ihre bestehenden europäischen Patente beibehalten oder diese zukünftig als europäische Patente mit einheitlicher Wirkung unter der Zuständigkeit des EPG führen wollen.
Anfang März will das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts zu einem abschließenden Treffen zusammenkommen.