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Karlsruhe macht den Weg frei für EPG

© Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Das jahrelange Tauziehen um die deutsche Ratifizierung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) ist beendet. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat der zuständige Zweite Senat die beiden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das im November und Dezember 2020 von Bundestag bzw. Bundesrat verabschiedete Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht abgelehnt. Als Begründung gab das Gericht an, dass die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unzulässig seien, weil die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Grundrechte „nicht hinreichend substantiiert“ dargelegt hätten.

Wie das Bundesverfassungsgericht ausführte, konnten die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz oder Verstöße gegen das Unionsrecht nicht hinreichend deutlich machen. „Sie haben insbesondere nicht näher dargelegt, inwieweit das Übereinkommen wegen der organisatorischen Ausgestaltung des Einheitlichen Patentgerichts und der Rechtstellung seiner Richter das in Art.20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip verletzt und damit das […] Demokratieprinzip berührt wird.“

Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung steht fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts mit der Unterzeichnung des Gesetzes gewartet hatte, kann nun unterschreiben und damit den Startschuss für die finale Phase zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts geben.