Der BDPA begrüßt in vollem Umfang das gesetzgeberische Vorhaben des BMJV, die Regelung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt zu überarbeiten und somit die Anmelde- und Kommunikationswege vom und zum DPMA den heutigen technischen Bedingungen anzupassen. Die vorgesehenenMöglichkeiten zur digitalen Kommunikation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt entsprechen damit dem europäischen Standard, der vom Europäischen Patentamt bekannt ist. Das begrüßt der BDPA sehr.
Dass für die Nutzung des neuen Portals keine qualifizierte Signatur mehr nötig sein wird, sondern moderne Registrierungs- und Authentisierungsverfahren Verwendung finden sollen, unterstützt der BDPA sehr. Damit ist ein vereinfachtes, flexibleres Verfahren bei der Registrierung und Authentifizierung zu erwarten.
Besonders positiv bewertet der BDPA §3(1) des Referentenentwurfs, wonach künftig Anlagen bei Anhörungen und mündlichen Verhandlungen, insbesondere solchen per Videokonferenz, elektronisch über ein Portal einreichbar sein sollen. Diese Möglichkeit des Austauschs elektronischer Dokumente über eine digitale Plattform entspricht den Anforderungen an eine effiziente digitale Verhandlungsführung.
Der BDPA begrüßt ausdrücklich die geplante Modernisierung der digitalen Kommunikationswege beim Deutschen Patent- und Markenamt, das als Teil einer modernen digitalen IP-Infrastruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist.