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Einheitliches Patentgericht nimmt offiziell seine Arbeit auf

Heute startet es nun das neue europäische Gericht – und mit ihm das einheitliche europäische Patentsystem. Jahrzehnte des Ringens unter den verschiedenen europäischen Akteuren sind damit vorbei. Streitigkeiten mit Bezug auf das das neue EU-Einheitspatent werden zukünftig vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) ausgetragen. 17 Mitgliedsstaaten sind zum jetzigen Zeitpunkt dabei, weitere haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet.
Diese neue europäische Gerichtsbarkeit steht nicht nur für die Harmonisierung des europäischen Patentsystems – bisher zerfiel das sogenannte europäische Bündelpatent in ein Bündel nationaler Patente -, sondern mit der Stärkung des Gewerblichen Rechtsschutzes auf europäischer Ebene auch für eine Stärkung der europäischen Innovationswirtschaft.

BDPA-Präsident Detlef von Ahsen zu den Stärken des neuen europäischen Patentsystems:

„Starke gewerbliche Schutzrechte sind ein wesentlicher Motor für Forschung und Innovation. Innovative Unternehmen stärken nicht nur die deutsche und europäische Wirtschaft, sondern sichern auch deren internationale Konkurrenzfähigkeit.
Gerade ein an natürlichen Ressourcen armes Land wie Deutschland profitiert vom Erfinder- und Innovationsgeist seiner Wirtschaft.“

Das einheitliche Patentsystem wird Europa – und damit auch den Patentstandort Deutschland verändern. Mit dem Einheitlichen Patentgericht und seinen vier deutschen Lokalkammern in München, Düsseldorf, Mannheim und Hamburg gibt es nun eine weitere Möglichkeit neben den nationalen deutschen Gerichten.
Detlef von Ahsen setzt auf ein erfolgreiches Nebeneinander beider Systeme:

„Der international geachtete nationale Patentstandort Deutschland mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und den Patentstreitkammern bei ausgewählten Landgerichten gehört angesichts hoher Qualitätsstandards zu den anerkanntesten der Welt. Das soll auch in Zukunft so bleiben.“

Nun richtet sich der Blick aber erst einmal nach Europa. Das Einheitliche Patentgericht muss den ersten Praxistest noch bestehen. Während der letzten Vorbereitungsphase lief nicht alles reibungslos am EPG – aus der Patentanwaltschaft hörte man von Problemen mit dem Content Management System (CMS) und mit den für die Anmeldung notwendigen Signaturen. Aber diese Startschwierigkeiten sind hoffentlich bald überwunden und nun wird sich zeigen, wie stark das neue europäische Gericht mit seinem Einheitspatentsystem in Europa und international angenommen wird.