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UPC geht am 01. Juni 2023 an den Start

Deutschland hat heute das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert. Damit wird das UPC (Unified Patent Court) im Juni dieses Jahres definitiv seine Arbeit aufnehmen. Erstmals werden deutsche Patentanwältinnen und Patentanwälte vor dem neuen Gericht das alleinige Vertretungsrecht auch bei Patentverletzungsverfahren innehaben.
BDPA-Präsident Detlef von Ahsen freut sich auf die neuen Herausforderungen:

„Die Türen des UPC stehen uns jetzt offen – wir müssen nun als Patentanwälte und Patentanwältinnen auch die Chance ergreifen und hindurchgehen. Das Alleinvertretungsrecht ist ein Meilenstein, für den auch der Bundesverband Deutscher Patentanwälte gekämpft hat. Jetzt liegt es an uns, daraus eine Erfolgsgeschichte zu machen.

Das Einheitliche Patentgericht wird in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten für die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. 17 Staaten sind an dem neuen europäischen Patentsystem beteiligt: Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien.

Stichwort Digitalisierung: In einem Case Management System werden die Akten des UPC künftig ausschließlich elektronisch geführt. Auch die Gerichtsentscheidungen ergehen in elektronischer Form. Von Problemen wir derzeit noch bei der Funktionsfähigkeit der Signaturen berichtet.
Am 01. März 2023 startet die sogenannte Sunrise Period. Alle Informationen zur Registrierung von Patentanwältinnen und Patentanwälten sowie der Opt-out-Option  finden Sie auf der UPC-Website.