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Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis von europäischen Patentanwälten vor dem Einheitlichen Patentgericht verabschiedet

Das EPG-Vorbereitungskomitee hat auf seiner 11. Sitzung Anfang September seinen Vorschlag für die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis von europäischen Patentanwälten vor dem Einheitlichen Patentgericht final beschlossen. Der vorbereitende Ausschuss der 25 Mitgliedsstaaten einigte sich zudem auf einen gut halbjährigen Probelauf für das neue Gerichtssystem. Vor dem eigentlichen Start müssen aber mindestens 13 der 25 teilnehmenden EU-Staaten das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert haben, darunter verbindlich Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Ein 120 Arbeitsstunden umfassender Ausbildungskurs ist eine der wesentlichen Voraussetzungen zum Erwerb des „European Patent Litigation Certificate“. Für das Zertifikat ist eine erfolgreich abgelegte schriftliche und mündliche Prüfung erforderlich. Europäische Patentanwälte mit einem Bachelor- oder Masterabschluss in Rechtswissenschaften oder einem vergleichbaren Abschluss benötigen keine Zusatzausbildung. Während einer einjährigen Übergangszeit ab Inkrafttreten des EPGÜ kann sich als zugelassener Vertreter auch eintragen lassen, wer bereits bestehende Zusatzausbildungen an nationalen Einrichtungen wie z.B. der Fernuniversität Hagen oder des CEIPI (Centre d’Etudes Internationales de la Propriété Intellectuelle) erfolgreich absolviert hat.

Doch es gibt auch noch nicht endgültig geklärte Aspekte wie beispielsweise die Auswahl der EPG-Richter. Die Verfahrensregeln des Einheitlichen Patentgerichts sind hingegen wohl weitestgehend ausgehandelt. Geklärt ist aber noch nicht, wie viele Spruchkörper an den nationalen Eingangsinstanzen, also den Lokal- und Regionalkammern, zum Einsatz kommen werden. Auch fehlen noch einzelne Gerichtsgebäude. Auf die anfallenden Jahresgebühren für das Einheitspatent hatte man sich bereits im Juni dieses Jahres geeinigt. Offen ist hier noch der Verteilungsschlüssel auf die teilnehmenden Staaten.

Es gibt also noch einiges zu tun, bis das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann. Das nächste Treffen des EPG-Vorbereitungsausschusses ist für den 19. Oktober 2015 angesetzt.