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Großbritannien ratifiziert EPG-Vertrag

Trotz wiederholter Ankündigung war nichts geschehen – doch nun hat die britische Regierung den EPG-Vertrag doch noch ratifiziert. Mit der Hinterlegung der unterzeichneten Ratifizierungsurkunde am 26. April 2018 beim Europäischen Rat in Brüssel hat sich Großbritannien trotz Brexit für die Teilnahme am Einheitlichen Patentgericht (EPG) ausgesprochen. Laut Vertrag dürfen nur EU-Staaten an diesem ersten europäischen Zivilgericht teilnehmen, über dessen Entscheidungen in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof urteilt.
In welcher Form Großbritannien nach dem Austritt aus der Europäischen Union am EPG teilhaben kann, wird Gegenstand der anstehenden Verhandlungen sein. Mit der jetzigen Ratifizierung möchte London sicherstellen, dass die Briten mit am Verhandlungstisch sitzen werden, wenn über die Bedingungen für den Verbleib im EPG-System entschieden wird.

Doch es gibt noch eine Ungewisse: Zwar haben schon mehr als die 13 notwendigen Staaten ratifiziert, aber damit der EPG-Vertrag in Kraft treten kann, muss neben Frankreich und Großbritannien auch Deutschland zwingend ratifizieren. Eine Verfassungsbeschwerde des Düsseldorfer Anwalts Dr. Ingve Stjerna hat den deutschen Ratifizierungsprozess jedoch auf Eis gelegt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte angekündigt, erst zu unterzeichnen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde entschieden hat. Wann das sein wird, steht noch nicht fest. Aber die Zeit drängt: Damit der EPG-Vertrag mit dem (Noch-EU-Mitglied) Großbritannien in Kraft treten kann, muss Deutschland bis spätestens Ende November ratifiziert haben. Denn laut Vertrag kann dieser erst am ersten Tag des vierten Monats nach Eingang der noch fehlenden Urkunde in Kraft treten. Und Großbritanniens Mitgliedschaft in der Europäischen Union endet am 29. März 2019.