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EPG-Gesetzgebungsverfahren wegen Verfassungsbeschwerde ausgesetzt

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Bundespräsidialamt bereits Anfang April wegen einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht die Ausfertigungsprüfung des Zustimmungsgesetzes zum einheitlichen Patentgericht ausgesetzt: „Der Bundespräsident hat auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2017 die Ausfertigungsprüfung des Zustimmungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz und den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.“
Aufgrund des inhaltlichen Bezuges wird auch die Ausfertigungsprüfung des „Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform“ noch nicht abgeschlossen.
Begründet worden sei die Bitte des Bundesverfassungsgerichts damit, dass die Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein aussichtslos sei und das Gericht gegebenenfalls Zeit zur Entscheidung benötige. Zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde macht das Bundesverfassungsgericht keine Angaben, lediglich dass es sich bei dem Kläger um eine Privatperson handelt.

Insgesamt sind Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt mit Informationen zurückhaltend. Auch auf Nachfragen erhielt der Bundesverband Deutscher Patentanwälte keine weiterführenden Auskünfte. Das BMJV ließ unterdessen verlauten, dass auch ihm bisher keine weiteren Erkenntnisse zu dem Vorgang vorliegen.

Die fehlenden Informationen nähren Spekulationen. Da das Gesetz internationale Auswirkungen hat, will man unter Umständen umgehen, dass es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts womöglich wieder außer Kraft gesetzt werden müsste. Auch Verfahrensfehler, beispielsweise hinsichtlich der geringen Anzahl anwesender Abgeordneter bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag, werden diskutiert.

Dessen ungeachtet sind die Auswirkungen allein des Aussetzens des Gesetzgebungsverfahrens weitreichend. Denn ein konkreter Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichts ist derzeit nicht absehbar. Wann und in welcher Form das einheitliche Patentgericht vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Deutschland und auch in Großbritannien an den Start gehen kann, ist damit fraglicher denn je.