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Einheitliches Patentgericht: Der Countdown läuft.

Nachdem Österreich gestern als 13. Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) hinterlegt hat, trat das Protokoll heute in Kraft. Nun startet sie also, die finale Vorbereitungsphase für das Einheitliche Patentgericht – und zwar zunächst mit den konstituierenden Sitzungen der Leitungsgremien, also dem Verwaltungsausschuss, Beratenden Ausschuss und Haushaltsausschuss.

Wie geht es nun weiter?

Im Fokus steht danach die Ernennung der Richter. Nach den beiden Bewerbungsrunden in den Jahren 2016 und 2019 können nun endlich auch die Interviews stattfinden. Das EPG wird etwa 90 Richter ernennen, wobei bis dahin natürlich deutlich mehr Gespräche geführt werden müssen. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald der Verwaltungsausschuss die Richter ernannt hat, beginnt das Schulungsprogramm für die Richter und auch für das andere Personal des Gerichts, zum Beispiel im Fallmanagementsystem und in den Geschäftsordnungen.
Zudem muss das IT-System des Einheitlichen Patentgerichts den Praxistest bestehen.

Das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts geht davon aus, dass diese Vorbereitungsphase mindestens acht Monate in Anspruch nehmen wird. Wenn die Vertragsstaaten von der Funktionsfähigkeit des EPG überzeugt sind, kann Deutschland seine Ratifikationsurkunde zum EPG-Übereinkommen hinterlegen – was gleichbedeutend mit dem offiziellen Startschuss für das Einheitliche Patentgericht ist. Denn das Abkommen tritt am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der Urkunde in Kraft – und erst dann geht die gerichtliche Zuständigkeit auf das neue internationale Gericht über.

Wohin mit der Chemie- und Pharmaabteilung der Zentralkammer?

Nachdem Großbritannien als Folge des Brexits seine Ratifikation des EPG-Übereinkommens widerrufen hat, steht noch die Frage im Raum, wohin die ursprünglich in London geplante, für Chemie- und Pharma-Patente zuständige Abteilung der Zentralkammer final angesiedelt werden soll. Die Frage ist ein Politikum und eine Lösung noch nicht in Sicht. Das Vorbereitende Komitee glaubt jedoch nicht, dass die noch ausstehende Entscheidung den Start des Einheitlichen Patentgerichts weiter verzögern werde. Geplant ist, dass zunächst die bestehenden Abteilungen die Fälle übernehmen werden.