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Starttermin des UPC um zwei Monate verschoben

Es liegt an der Authentifizierung für das Case Management System (CMS) und den Signaturen, dass die ursprünglich ab Januar geplante sogenannte Sunrise Period erst am 01. März 2023 starten kann. Das hat das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court UPC) gestern mitgeteilt. Entsprechend wird das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) erst am 01. Juni 2023 in Kraft treten können.

Bereits während der Sunrise Period, mit deren Start sich die zukünftig vor dem UPC vertretenden Patentanwältinnen und Patentanwälte registrieren lassen und Opt-out-Anträge gemäß Art. 83 (3) EPGÜ stellen können, ist die entsprechende doppelte Authentifizierung mit einem Trust Anchor zwischen diesen beiden Authentifizierungen notwendig – und die stellt sich in der Tat als kompliziert dar. Zwar hat das UPC eine Liste von Anbietern zur Verfügung gestellt, die die erforderlichen technischen Standards erfüllen und über die passenden Tools verfügen sollen, doch erweist sich die Liste in der Praxis als fehlerhaft. Nicht alle gelisteten Anbieter scheinen den Trust Anchor auch tatsächlich bereitzustellen.. Das hat jetzt wohl auch das UPC erkannt und gibt den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern zusätzlich zwei Monate Zeit für das Procedere.

Da nach Angaben des UPC alle anderen Vorbereitungsmaßnahmen planmäßig verlaufen, gehen die Verantwortlichen von keinen weiteren Verzögerungen aus. Starttermin des UPC ist also am 1. Juni 2023.