Nachricht

Bundesregierung gibt Weg frei für neues europäisches Patentsystem

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwürfe zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht sowie zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit hat das Kabinett aus deutscher Sicht die notwenigen Voraussetzungen geschaffen, dass das Einheitliche Patentgericht zügig seine Arbeit aufnehmen kann.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht der Reform des Patentsystems Bedeutung über das Patentrecht hinaus zu: „Beim Einheitlichen Patentgericht handelt es sich um das erste europäische Zivilgericht, das mit unmittelbarer Wirkung für die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten entscheidet. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten stellen damit ihre Handlungsfähigkeit bei der Schaffung gemeinsamer verbesserter Rahmenbedingungen für ein innovatives Europa eindrucksvoll unter Beweis.“

Das Einheitliche Patentgericht wird seine Arbeit voraussichtlich Anfang kommenden Jahres aufnehmen. Das offizielle Bewerbungsverfahren für die Richter läuft gerade.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform beinhaltet Ausführungs- und Folgebestimmungen im deutschen Recht. Hervorzuheben wäre hier die Neuregelung zum Doppelschutzverbot, die neben dem Schutz durch einen europäischen patentrechtlichen Schutztitel für dieselbe Erfindung auch den Schutz durch nationale Patente ermöglicht. Zudem wird die Möglichkeit einer Einrede der doppelten Inanspruchnahme geschaffen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein vermeintlicher Patentverletzer von zwei Schutztiteln, die dieselbe Erfindung schützen, zwei unterschiedliche Verfahren durchlaufen muss.

Die heute beschlossenen Gesetzesentwürfe sollen die Voraussetzung für die Ratifizierung des am 19. Februar 2013 unterzeichneten Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht und des am 01. Oktober 2015 unterzeichneten Protokolls zum Übereinkommen betreffend die vorläufige Anwendung schaffen. Bisher haben insgesamt neun Mitgliedsstaaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter Frankreich. Notwendig sind mindestens 13 Mitgliedsstaaten, inklusive Frankreich, Großbritannien und Deutschland.