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Kann das Einheitliche Patentgericht Mitte nächsten Jahres starten?

Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) unterzeichnet hat und das Gesetz am 12. August 2021 veröffentlicht wurde, rechnet das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts damit, dass das Gericht Mitte nächsten Jahres seinen Betrieb aufnehmen kann. Jetzt fehle nur noch die vollständige Ratifizierung des Protokolls zur vorläufigen Anwendung des EPG-Übereinkommens, um die Vorbereitungen abzuschließen, ließ das Komitee am Mittwoch verlauten.

Im Oktober 2015 unterzeichneten Vertreter der Mitgliedsstaaten das Protokoll zur vorläufigen Anwendung des EPG-Übereinkommens, das wichtige Vorbereitungen wie beispielsweise die Ernennung der Richter vor Inkrafttreten des EPG-Übereinkommens ermöglichen soll. Nach der Ratifikation des Zustimmungsgesetztes zum Übereinkommen kann Deutschland nun auch das Protokoll ratifizieren. Zum Inkrafttreten fehlt aber auch noch die Zustimmung von zwei weiteren teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Diese werden im Herbst dieses Jahres erwartet.

Mit Inkrafttreten des Protokolls startet die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens und damit können die finalen Vorbereitungen zum Start des Gerichts abgeschlossen werden. Das Vorbereitende Komitee schätzt diese finale Phase auf ungefähr acht Monate und erwartet damit den Start des Einheitlichen Patentgerichts Mitte nächsten Jahres.