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Engere Kooperation mit Marokko bei Patenten und Herkunftsschutz

Marokko wird zukünftig europäische Patente als nationale anerkennen. Darauf haben sich jetzt das Europäische Patentamt (EPA) und das marokkanische Amt für gewerblichen Rechtsschutz und Handel (OMPIC) geeinigt. Europäische Patentanmeldungen bzw. Patente entfalten zukünftig dieselbe Rechtswirkung wie entsprechende national eingereichte Anmeldungen und Patente, und unterliegen dann ebenfalls dem marokkanischen Patentrecht.
Das Abkommen über die Validierung europäischer Patente in Marokko wird am 01. März dieses Jahres in Kraft treten. Damit kann mit einer europäischen Patentanmeldung in nunmehr 41 Staaten Patentschutz erreicht werden.

Darüber hinaus haben sich die Europäische Union und Marokko auf ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz geografischer Angaben geeinigt. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sieht in diesem ersten Abkommen dieser Art mit einem der südlichen Nachbarländer der EU „einen Anreiz für mehr Handel und Investitionen“. Es gebe nur Gewinner: „Die Verbraucher erfahren, woher die Erzeugnisse stammen, und können damit eine bewusste Wahl treffen. Die Qualität der Erzeugnisse steigt, und die Landwirte erzielen zusätzliches Einkommen.“
Ziel des Abkommens zum gegenseitigen Schutz geografischer Angaben ist es, Verbraucher besser vor Irreführung in Bezug auf die Herkunft und die Qualität eines Produkts zu schützen. Zudem soll es den geografischen Herkunftsschutz auf internationaler Ebene fördern. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch das Europäische Parlament und die gesetzgebenden Gremien in Marokko passieren.

Die beiden jetzt beschlossenen Abkommen zwischen der EU und Marokko stehen für eine Annäherung der beteiligten Länder in Fragen der Qualitätspolitik, des Verbraucherschutzes und des geistigen Eigentums.