Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte hat zu dem BMJV-Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie wie folgt Stellung genommen:
Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte ist die grundsätzliche Intention, den Kammern und insbesondere der Patentanwaltskammer ihre Arbeit zu Pandemiezeiten zu erleichtern, begrüßenswert. Doch erscheinen dem BDPA die Regelungen in §4 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern vom 10. Juli 2020, deren Gültigkeit durch die in Rede stehende Verordnung verlängert werden sollen, teilweise als schlichtweg nicht mehr zeitgemäß.
So sollen Vorstandsentscheidungen in schriftlicher Abstimmung gefasst werden können. Unter Beachtung üblicher Postlaufzeiten und vor dem Hintergrund, dass die ehrenamtlich tätigen Mitglieder hierfür auf ihre eigene Infrastruktur, in der Praxis wohl die ihrer Kanzleien, zurückgreifen müssen, erscheint dem BDPA dies im Zeitalter der Videokonferenzen als nicht zeitgemäß. Hier hätte wenigstens die Textform genügen müssen.
Gleiches gilt für die Aufforderung zur Beschlussfassung sowie für die Beschlussfassung durch die Kammerversammlung selbst. Auch hier wären elektronische Wege, wie sie heute bereits existieren und in weniger formalistisch regulierten Bereichen des Lebens, wie Unternehmen und Vereinen, längst Usus geworden sind, ein zeitgemäßes Mittel der Wahl.
Zu guter Letzt fragt sich der BDPA an dieser Stelle, wieso die gesetzgeberischen Fesseln, durch die die Kammern im informationstechnologischen Mittelalter gehalten werden, lediglich temporär und der Pandemie wegen entfallen sollten. Eine dauerhafte sinnvolle Neuregelung zu schaffen, die den Kammern den Einsatz der heute bereits zur Verfügung stehenden Informationstechnologie zur effizienteren Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht, wäre nach Auffassung des BDPA dringende Aufgabe des Gesetzgebers.