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Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte feiert in diesem Jahr sein 50jähriges Bestehen.

Gegründet wurde der BDPA 1974 von zwölf Patentanwälten in Kassel. Sie wollten sich beim Bundesministerium der Justiz für die Belange der Patentanwaltschaft einsetzen. Denn die damals vorhandenen regionalen Patentanwaltsvereine hatten keine Möglichkeit, die eigenen Positionen direkt beim Justizminister vorzutragen, da zu der Zeit grundsätzlich nur bundesweit organisierte Verbände angehört werden konnten.

Seitdem ist der Bundesverband Deutscher Patentanwälte fester Bestandteil des politischen Diskurses in Deutschland und Europa, beteiligt sich mit Stellungnahmen an Gesetzgebungsverfahren und Expertenanhörungen, pflegt Kontakt zu Behörden, Politik und befreundeten Verbänden.

Erster Präsident war Dipl.-Ing. Harro Gralfs, Patentanwalt aus Braunschweig. In den 50 Jahren bis heute folgten ihm neun weitere BDPA-Präsidenten.
Detlef von Ahsen führt seit zwei Jahren den Bundesverband Deutscher Patentanwälte:
„Ziel damals wie heute ist es, als unabhängiges Sprachrohr für die Interessen der Patentanwältinnen und Patentanwälte einzutreten. Dabei geht es heute nicht mehr nur um die beruflichen Rahmenbedingungen des Berufsstandes, vielmehr gilt es Forschung und Innovationen optimal international zu schützen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.“

50 Jahre stehen für 13 Bundesjustizministerinnen und Bundesjustizminister, sieben Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Patentamtes bzw. ab 1998 des Deutschen Patent- und Markenamtes, sieben Präsidentinnen und Präsidenten des Europäischen Patentamtes seit dessen Eröffnung 1977 sowie sieben Präsidentinnen und Präsidenten des Bundespatentgerichts.

Im Venedig des 15. Jahrhunderts…

Genau 500 Jahre vor Gründung des BDPA wurde im Jahre 1474 in Venedig das erste Patentgesetz im heutigen Sinne erlassen. Am 25. Mai 1877 wurde das erste deutsche Patentgesetz verabschiedet, das einen einheitlichen Patentschutz im 1871 gegründeten Deutschen Reich gewähren sollte. Auch die Einrichtung des ersten deutschen Patentamtes, dem Kaiserlichen Patentamt, war darin festgelegt.
Das deutsche Patentgesetz wurde mehrfach grundlegend überarbeitet, zuletzt Ende der 1970er Jahre – was natürlich auch zentrales Thema auf der Agenda des neu gegründeten Bundesverbands Deutscher Patentanwälte war. Neben anderen Gesetzesänderungen wurden seitdem auch die in den letzten Jahren in Kraft getretenen zwei Patentrechtsmodernisierungsgesetze vom Bundesverband Deutscher Patentanwälte engmaschig begleitet.  „Zwei Jahre Zweites Patentrechtmodernisierungsgesetz – Erwartungen erfüllt?“ – Das PadModG2 stand auch im Fokus des Herbstsymposiums im vergangenen Jahr, das der BDPA in Kooperation mit dem Bundespatentgericht und dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz veranstaltete.

50 Jahre Harmonisierung des europäischen Patentrechts

Auch auf europäischer Ebene passierte in den 1970er Jahren Wegweisendes:  Am 5. Oktober 1973 unterzeichneten 16 Teilnehmerstaaten in München das Europäische Patentübereinkommen. Dieser multilaterale Vertrag legte den Grundstein für das heutige europäische Patentsystem. 50 Jahre später nahm am 1. Juni 2023 das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit auf und damit das neue einheitliche Patentsystem für Europa.
50 Jahre Bundesverband Deutscher Patentanwälte gehen einher mit 50 Jahren Harmonisierung des europäischen Patentsystems.

Ist damit Ruhe eingekehrt in das Patentwesen? Nicht wirklich, denn technische Entwicklungen nicht nur vor dem Hintergrund von Klimawandel und neuen Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz sowie ihr Schutz in einer globalisierten Wirtschaft sind nach wie vor elementar für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Heute denkt der Bundesverband Deutscher Patentanwälte internationaler, als seine Gründungsmitglieder dies tun mussten. IP-Strategien werden meist global erarbeitet. Die Patentsysteme sind international stärker harmonisiert als dies früher der Fall war. Dies trifft insbesondere auf die Mitgliedsstaaten des EPÜ zu und in noch größerem Maß auf die Mitgliedsstaaten des einheitlichen Patentsystems. Nichtsdestotrotz gilt es, auch das nationale System gewerblicher Schutzrechte zu stärken.

Auf die Globalisierung folgt die Digitalisierung.

Künstliche Intelligenz bringt grundlegende Veränderungen für die Gesellschaft mit sich. KI wird auch das Berufsbild des Patentanwalts – wie das so vieler anderer Branchen – verändern. Es stellen sich rechtliche Fragen zur Patentierbarkeit von KI und nicht zuletzt müssen auch ethische Aspekte beleuchtet werden. Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte wird auch diese Veränderungen konstruktiv begleiten.