Am 01. Oktober 2020 nahm die neu gegründete 42. Zivilkammer am Landgericht München I unter Vorsitz von Frau Dr. Elke Schwager die Arbeit auf. Die Kammer kümmert sich um alle Streitsachen im Urheberrecht in erster und zweiter Instanz, Designrecht und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht erster Instanz sowie Verlagsrecht.
Insgesamt gehören drei Richterinnen der 42. Kammer an. Neben der Vorsitzenden Richterin sind dies Frau Dr. Nina Heintzeler und Frau Dr. Charlotte Meyer-Bülow.
Die 42. Kammer soll die übrigen für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Kammern entlasten. Unter den bayerischen Landgerichten bearbeitet neben dem Landgericht München I nur das Landgericht Nürnberg-Fürth Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen.
Insbesondere die Nachfrage nach dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM), also ein eingetragenes Design auf EU-Ebene, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach Aussage des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nahmen die GGM-Anmeldungen von 2010 bis 2019 um 36,2 Prozent zu.
51 % aller Anmeldungen innerhalb dieses Zeitraums stammten aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien. Die USA, China und Japan – stehen an dritter, sechster und neunter Stelle in den Top Ten mit den meisten direkten GGM-Anmeldungen. Die Zahl der chinesischen Gemeinschaftsgeschmackmuster-Anmeldungen stieg von 2010 bis 2019 um 890,4%.