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Kabinett beschließt Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Status von Syndikuspatentanwälten und
-rechtsanwälten, also in Unternehmen angestellten Anwälten, erstmals grundlegend regelt. Statusrechtlich werden Syndikuspatentanwälte damit unter bestimmten Voraussetzungen als Patentanwälte anerkannt und dürfen diese Berufsbezeichnung mit der Ergänzung „Syndikuspatentanwalt“ auch führen.

Hintergrund war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht in Frage komme, weil die anwaltliche Berufsausübung in abhängiger Beschäftigung nicht möglich sei.

Die Stellung der Syndikusanwälte sollte danach vom Gesetzgeber grundlegend geregelt werden. Eine Neuordnung der Bundesrechtsanwaltsordnung zog entsprechend eine Änderung der Patentanwaltsordnung mit sich.

Voraussetzung: eine weisungsunabhängige Tätigkeit

Der Syndikusanwalt muss fachlich unabhängig arbeiten, d.h. es muss gewährleistet sein, dass er bei der Ausübung seines Berufs nicht von seinem Arbeitgeber weisungsabhängig ist. Auch unterliegen in Unternehmen tätige Syndikusanwälte bestimmten Einschränkungen: Ihre Tätigkeit soll sich grundsätzlich auf die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers beschränken. In gegen diesen gerichteten Straf- oder Bußgeldverfahren dürfen Syndikusanwälte nicht als Verteidiger oder Vertreter tätig werden. Es bestehen auch Einschränkungen bei der Möglichkeit, den eigenen Arbeitgeber in Zivilverfahren gerichtlich zu vertreten.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Bezüglich der Frage der Rente sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass Syndikusanwälte von der Rentenversicherungspflicht befreit werden und in den anwaltlichen Versorgungswerken bleiben können.
In der kommenden Woche soll das Gesetz in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Mit einer Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause ist nicht zu rechnen.