Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gelten in den für Patente, Marken und Designs zuständigen Ämtern, Gerichten und Organisationen spezielle Hygieneregeln. Die meisten Einrichtungen sind für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Die Gerichte haben den öffentlichen Sitzungsbetrieb unter Auflagen fortgeführt. Welche Dienstleistungen angeboten werden, wie die einzelnen Ämter und Gerichte mit der Einreichung von Schriftsätzen, Anträgen und Fristen bzw. Fristverlängerungen verfahren und ob mündliche Verhandlungen stattfinden, erfahren Sie hier:
- DPMA Deutsches Patent- und Markenamt
- EPA Europäisches Patentamt
- EUIPO Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum
- WIPO World Intellectual Property Organisation
- BPatG Bundespatentgericht
- BGH Der Bundesgerichtshof ist für externe Besucher geschlossen. Die Öffentlichkeit von Verhandlungen wird hierdurch nicht berührt. Jedoch wird das Platzangebot entsprechend der Vorgaben reduziert. Die Bibliothek ist für externe Personen geschlossen.