Campinos als EPA-Präsident im Amt

António Campinos hat Benôit Battistelli am 01. Juli dieses Jahres als neuer Chef des Europäischen Patentamtes (EPA) abgelöst. Von dem bisherigen Direktor des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird nun erhofft, dass er den seit Jahren schwelenden Konflit zwischen Amtsführung und Mitarbeitern befrieden wird. Auch die Arbeit des EPA ist nicht unumstritten: Aktuell wird diskutiert, ob unter der von Battistelli geforderten höheren Effizienz der Behörde die Qualität der Patentprüfungen leide.
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Die Folgen von Brexit und Digitalisierung

Die wirtschaftlichen Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, sowie der Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Patentwesen waren die bestimmenden Themen des diesjährigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte.
Angesichts der zähen Brexit-Verhandlungen und des noch immer nicht absehbaren Starts des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) werden die Fragen, wie es im nächsten Jahr weitergehen wird, zunehmend lauter.
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António Campinos wird neuer EPA-Präsident

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation (EPO) hat am 10. Oktober 2017 den amtierenden EUIPO-Direktor António Campinos zum Nachfolger von EPA-Präsident Benoît Battistelli gewählt. Der 49jährige Portugiese wird sein neues Amt zum 1. Juli 2018 antreten.
Bevor Campinos das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante übernahm, stand er dem portugiesischen Amt für gewerblichen Rechtsschutz (INPI) vor. In dieser Funktion hatte er auch mehrere Jahre Portugal im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation vertreten.
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Europäisch und national – Patentsysteme nur gemeinsam zielführend

Das europäische Einheitspatent kann nur zusammen mit dem deutschen Patent ein Erfolgsmodell werden, da waren sich die Anwesenden des diesjährigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in Berlin einig. Über einhundert Gäste aus Politik, Patentanwaltschaft und von den entsprechenden Behörden diskutierten vor dem Hintergrund der laufenden Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und Großbritannien die Zukunft des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa. Denn trotz Brexit steht das neue europäische Patentsystem wohl vor der Implementierung.
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Briten stimmen für Brexit – und nun?

Jetzt ist eingetreten, was viele befürchtet, aber die meisten letztlich doch nicht als realistisch angesehen hatten: Im gestrigen EU-Referendum haben sich 51,9% der Briten für einen EU-Austritt ausgesprochen. Die erste Reaktion: Premier David Cameron hat seinen Rücktritt angekündigt. Welche politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen das Referendum haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Auch die Auswirkungen auf das europäische Patentsystem müssen jetzt geklärt werden. Wie sieht seine Zukunft aus?
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Endspurt für das Einheitspatent

Die am neuen Patentsystem beteiligten EU-Mitgliedsstaaten haben in dieser Woche das Regelwerk für das Einheitspatent im engeren Ausschuss des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation verabschiedet und damit die Vorbereitungen für dessen Einführung abgeschlossen.
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Italien unterstützt europäisches Einheitspatent

Nun ist es offiziell: Italien hat der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes zugestimmt und wird somit 26. Mitglied des neuen Europäischen Patentsystems.
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Entscheidung über Jahresgebühren gefallen

Die Verlängerungsgebühren für das EU-Einheitspatent werden sich an der sogenannten „True Top 4“-Lösung orientieren. Das hat der engere Ausschuss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (EPO) jetzt mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. An der Sitzung nahmen das Europäische Patentamt und die am einheitlichen Patent teilnehmenden 25 EU-Mitgliedsstaaten teil.
Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande sind die vier anmeldestärksten EU-Mitgliedsstaaten.
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Spanien scheitert vor Europäischem Gerichtshof

Mit zwei Klagen versuchte Spanien, gegen das geplante EU-Einheitspatent vorzugehen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies heute, wie erwartet, die Anträge auf Nichtigerklärung der folgenden Verordnungen des „einheitlichen-Patent-Paketes“ zurück: Sowohl die Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes als auch die zur Regelung der anzuwendenden Übersetzungsregeln seien rechtmäßig.
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BDPA setzt auf offenen Dialog

Beim diesjährigen Parlamentarischen Abend konnte der Bundesverband Deutscher Patentanwälte über einhundert Gäste aus Politik, Patentanwaltschaft und von den entsprechenden Behörden begrüßen, darunter den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, Cornelia Rudloff-Schäffer und die Präsidentin des Bundespatentgerichts, Beate Schmidt. Im Fokus des Abends standen die mit der Einführung von EU-Einheitspatent und Einheitspatentgericht im kommenden Jahr einhergehenden Veränderungen.
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Spanische Klage gegen Europäisches Patent kaum erfolgversprechend

Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bolt, empfiehlt in seinen Schlussanträgen in Luxemburg, zwei vor dem EuGH anhängige Klagen Spaniens gegen das einheitliche EU-Patent als unbegründet abzuweisen.
Spanien geht derzeit gegen zwei Verordnungen des Regelungspakets vor, das der Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines EU-Einheitspatents dient, nämlich gegen die Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (Nr.1257/2012) und gegen die Verordnung zur Regelung der anzuwendenden Übersetzungsregeln (Nr.1260/2012).
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Hamburg setzt sich durch

Bundesjustizminister Heiko Maas verkündete die Entscheidung beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in Berlin: Neben den bereits als sicher eingestuften lokalen Standorten für das EU- Patentgericht, nämlich München, Mannheim und Düsseldorf, darf sich jetzt auch Hamburg freuen, Hauptkonkurrent Leipzig hat das Nachsehen.
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